Perücken, Zweithaar und Toupets
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Wir führen alle Perücken, Zweithaar und Toupets von der Firma Ellen Wille. Gerne beraten wir Sie in unserem Ladenlokal oder direkt vor Ort im Krankenhaus. |
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Abrechnung von Leistungen mit der Krankenkasse
Um die Kosten der Zweitfrisur mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen, benötigen Sie:
- Eine ärztliche Verordnung/Rezept über die Notwendigkeit einer Perücke bzw. eines Haarersatzteils vom behandelnden Arzt bzw. von der Klinikstation.
- Einen Kostenvoranschlag stellen wir nach einer unverbindlichen und kostenlosen Zweithaarberatung aus.
- Beide Unterlagen müssen bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht werden.
Gerne übernehmen wir diese Arbeit für Sie kostenlos und unverbindlich.
Die Genehmigungsdauer der Krankenkasse beträgt nach Posteingang in der Regel 1 bis 2 Wochen. Die genehmigten Unterlagen schickt die Krankenkasse in den meisten Fällen an uns (als Lieferanten) zurück. Sie erhalten parallel dazu eine Durchschrift oder Benachrichtigung.
Genehmigte Unterlagen sind wie Bargeld zu betrachten mit dem Sie die Zweitfrisur ganz oder anteilig bezahlen können. Bringen Sie bitte bei Abholung der Zweitfrisur das Attest, den Kostenvoranschlag und die Kostenzusage Ihrer Krankenkasse mit.
Jetzt fehlt lediglich Ihre Unterschrift (Empfangsbestätigung), damit wir den genehmigten Betrag mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können. Auch das erledigen wir für Sie kostenlos.
Ihre Krankenkasse bezuschusst Ihre Zweitfrisur (Hilfsmittel). Zweitfrisuren gibt es in unterschiedlichen Qualitäten bzw. Preisstufen. Es kann sich entsprechend Ihrer Auswahl ein Eigenanteil ergeben. Diesen bitten wir bei Abholung der Zweitfrisur in bar zu bezahlen. Wir verfügen über keinen Kartenautomaten. Zu Ihrer Kostenkontrolle oder für Ihren Steuerausgleich erhalten Sie eine quittierte Rechnung.
In eiligen Fällen kann die Zweithaarlieferung auch vor der Kassengenehmigung erfolgen.

